Der Preis für eine Übersetzung wird nach Normzeilen berechnet, wobei eine Normzeile 55 Anschlägen inklusive Leerzeichen entspricht. Außerdem richtet sich der Preis nach dem Umfang des Textes, der Sprachrichtung, der Dringlichkeit, dem Formatierungsaufwand und dem Schwierigkeitsgrad. Für jeden Auftrag erstelle ich ein individuelles Angebot. Auf Anfrage können Sonderkonditionen und Pauschalpreise vereinbart werden.
Als öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin, beeidigt beim Landgericht München II, bin ich befugt, Übersetzungen zu beglaubigen. Für beglaubigte Übersetzungen wird ein Pauschalpreis berechnet. Für jede Beglaubigung fallen eine geringe Beglaubigungsgebühr sowie ggf. Kosten für das Porto an.
Das Lektorieren von Texten wird auf Stundenbasis abgerechnet. Bitte kontaktieren Sie mich, damit ich Ihnen ein individuelles Angebot erstellen kann.
Fachübersetzungen Krüger
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